L o a d i n g

SCHILDER ZUM
TASTEN UND
LESEN

Barrierefreiheit entscheidet sich an Details: an der Höhe eines Handlaufschilds, am Kontrast einer Ziffer, an der Rippenrichtung eines Bodenindikators.

20+

JAHRE ERFAHRUNG

30+

DOKUMENTIERTE PROJEKTE
BARRIEREFREI

TAKTILE BESCHILDERUNG, DIE MAN FINDET

Taktile Beschilderung wird oft als Pflichtübung behandelt: ein Braille-Aufkleber neben der Tür, fertig. Benutzbar wird sie dadurch nicht. Entscheidend ist, ob jemand das Schild überhaupt findet, ob die Punkte die richtige Höhe und den richtigen Abstand haben und ob sich die Profilschrift mit dem Finger verfolgen lässt.

Wir arbeiten deshalb mit erhabener Profilschrift und Braille in einem Element, mit klaren Hell-Dunkel-Kontrasten für Menschen mit Sehrest und mit Positionen, die dem Handlauf oder der Türzarge folgen statt der Gestaltungsidee.

Dazu kommen taktile Übersichtspläne, mit denen sich ein Gebäude vorab begreifen lässt, und Bodenindikatoren, die Wege im Innen- und Außenbereich führen.

TAKTILE BESCHILDERUNG, DIE MAN FINDET

Türschilder und Raumnummern

Erhabene Profilschrift und Braille in einem Element, kontrastreich und in greifbarer Höhe neben der Tür statt darauf.

Handlaufschilder

Geschoss- und Richtungsangaben am Handlauf, dort wo die Hand ohnehin liegt. Im Treppenhaus die wichtigste Information überhaupt.

Taktile Übersichtspläne

Grundrisse zum Ertasten, mit reduzierter Darstellung, klarer Legende und Braille. Sinnvoll im Eingangsbereich, wo die Orientierung beginnt.

Bodenindikatoren

Rippen- und Noppenplatten für Leitstreifen, Aufmerksamkeitsfelder und Abzweigungen, innen wie außen.

Normen und Abstimmung

Für taktile Beschilderung und Bodenindikatoren gibt es klare Regelwerke, unter anderem DIN 32986 für taktile Schriften, DIN 32984 für Bodenindikatoren im öffentlichen Raum und DIN 18040 für barrierefreies Bauen. Wir orientieren uns daran und stimmen strittige Punkte im Zweifel mit dem Behindertenbeauftragten oder dem Blinden- und Sehbehindertenverband vor Ort ab.

Das ist keine Formalie. In der Praxis entscheidet oft ein Zentimeter Montagehöhe darüber, ob ein Schild gefunden wird oder nicht. Wenn eine Abnahme ansteht, klären wir die kritischen Punkte lieber vorher als nachher.

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Nach welchen Normen arbeiten Sie?

Wir orientieren uns an DIN 32986 für taktile Schriften und Beschriftungen, DIN 32984 für Bodenindikatoren und DIN 18040 für barrierefreies Bauen. Welche Vorgabe im konkreten Fall bindend ist, hängt vom Bundesland und vom Bauherrn ab. Das klären wir zu Beginn, damit es bei der Abnahme keine Überraschung gibt.

Brauche ich Braille und Profilschrift, oder reicht eines von beidem?

In der Regel beides. Braille lesen längst nicht alle blinden Menschen, viele erschließen sich Schilder über erhabene Profilschrift. Deshalb gehören beide auf dasselbe Element.

Wo müssen taktile Schilder hängen?

Nicht auf der Tür, sondern daneben, auf der Seite des Türgriffs und in einer Höhe, die im Vorbeigehen erreichbar ist. Sonst steht man vor einer offenen Tür und findet das Schild nicht.

Können Sie bestehende Beschilderung barrierefrei nachrüsten?

Ja. Meist ergänzen wir taktile Elemente im vorhandenen Gestaltungsraster, damit das Gebäude nicht zweigeteilt wirkt. Wo der Kontrast des Bestands nicht ausreicht, schlagen wir eine angepasste Variante vor.

Fertigen Sie auch einzelne Schilder?

Ja, es gibt keine Mindestmenge. Bei sehr kleinen Aufträgen fällt der Rüstanteil stärker ins Gewicht, das sagen wir im Angebot offen dazu.

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Am Roten Hügel 3
D-96242 Sonnefeld

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